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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Entwicklung der Landkorridore der Offshore-Netzanbindungssysteme (O-NAS) mit den Netzverknüpfungspunkten Niederrhein, Kusenhorst, Rommerskirchen und Oberzier, „Windader West“, der Amprion Offshore GmbH

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat jetzt die Raumverträglichkeitsprüfung für die Planung von vier zukünftigen Korridoren für Offshore-Windstrom-Anbindungsleitungen der Amprion Offshore GmbH (Vorhabenträgerin), die als Erdkabel von Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch, Landkreis Aurich, Anlandung Norderney-Korridor) und Neuharlingersiel (Samtgemeinde Esens, Landkreis Aurich, Anlandung Langeoog-Korridor) nach Niederrhein, Kusenhorst, Rommerskirchen und Oberzier (Nordrhein-Westfalen) verlegt werden sollen, eingeleitet.

In einer Raumverträglichkeitsprüfung werden alle sinnvollen Planalternativen nach einheitlichen und transparenten Kriterien unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit geprüft und auf ihre Raumverträglichkeit hin beurteilt.

Als ersten Schritt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die betroffenen Gemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu einer Antragskonferenz eingeladen.

Basierend auf dieser Abstimmung wurde der sachliche und räumliche Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser war Grundlage für die von der Vorhabenträgerin bei Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung vorzulegenden Verfahrensunterlagen. Er beinhaltet neben den zu prüfenden Trassen- und sonstigen Alternativen, die Abgrenzung des Untersuchungsraumes sowie die erforderlichen konkreten Untersuchungsinhalte und -methoden.

Die Unterlagen zu der Antragskonferenz, die Ergebnisniederschrift der Antragskonferenz und den genannten Untersuchungsrahmen finden Sie hier.

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat am 10.04.2024 die Raumverträglichkeitsprüfung eingeleitet.

Die von der Vorhabenträgerin erstellten Antragsunterlagen finden Sie nebenstehend.

Das Dokument Orientierungshilfe gibt einen Überblick über die Unterlagen sowie deren Inhalte. Falls vorhanden, werden entsprechende Anhänge, Anlagen und Karten aufgeführt.

Die mit dem Titel GIS-Daten verfügbaren Daten enthalten ausschließlich Inhalte, die auch in den als pdf-Dokumente bereitgestellten Karten enthalten sind. Für die Nutzung der GIS-Daten ist eine entsprechende Software/Programme erforderlich.

Die Antragsunterlagen liegen zur Einsicht für die Öffentlichkeit beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg in der Zeit vom 18.4. bis einschließlich 21.5.2024 aus.

Hier besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen in Papierform.

Es wird darum gebeten, eine Einsichtnahme nach telefonischer Rücksprache unter Tel. 0441 9215 - 476 oder -471 vorab zu vereinbaren, um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten.

Jedermann kann sich bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegung, das ist bis einschließlich 21.6.2024 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form zu dem Vorhaben äußern. Die eingehenden Stellungnahmen werden vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ausgewertet und auch an die Vorhabenträgerin Amprion Offshore GmbH weitergegeben.


Schriftliche Stellungnahmen sind zu senden an:

- die Email-Adresse: karin.flemming@arl-we.niedersachsen.de

oder

- die Postanschrift der verfahrensführenden Behörde:

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Theodor-Tantzen-Platz 8,

26122 Oldenburg (Oldenburg).


Die weitere Bearbeitung der Stellungnahmen wird vereinfacht, wenn Stellungnahmen in digitaler Form (per Email) zugestellt werden.

Die Raumverträglichkeitsprüfung endet mit einer Landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit der Planung. Diese ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht justiziabel), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für nachfolgende Verfahren. Der Landesplanerischen Feststellung wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Die Landesplanerische Feststellung wird ebenfalls an dieser Stelle im Internet veröffentlicht werden.

Für die geplanten Leitungen wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung Planfeststellungsverfahren durchführen.

Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden zum Zwecke der Informationssicherung im Zusammenhang mit Ihren Stellungnahmen/Äußerungen in der Raumverträglichkeitsprüfung erhoben und verwendet, um eine ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation des Verfahrens zu gewährleisten. Rechtsgrundlage für die mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften für Raumverträglichkeitsprüfungen /Raumordnungsverfahren in §§ 15 und 16 Raumordnungsgesetz sowie in §§ 9 bis 12 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz. Nähere Hinweise finden Sie in der rechten Spalte.

Unterlage E - Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (ASE)

  ASE.pdf
(PDF, 4,53 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Karin Flemming

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-471

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