Regionale Raumordnungsprogramme (RROP)
Im Zuständigkeitsbereich des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser - Ems sind insgesamt 12 Landkreise und 5 kreisfreie Städte Träger der Regionalplanung. Die Träger der Regionalplanung haben für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen. Dabei sind die für den Planungsraum relevanten Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms zu übernehmen und gegebenenfalls zu konkretisieren. Daneben können eigene, für die Entwicklung des jeweiligen Planungsraumes bedeutsame Ziele und Grundsätze festgelegt werden. Die kreisfreien Städte können aufgrund der geringen Größe ihrer Planungsräume von der Aufstellung eines RROP absehen.
Aufgabe des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser - Ems als obere Landesplanungsbehörde ist es, die Träger der Regionaplanung bei der Programmaufstellung zu beraten und die RROP zu genehmigen.
Informationen zur zeichnerischen Darstellung von Regionalen Raumordnungsprogrammen:
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Markus Goebel
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tanzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-473
Fax: 0441/9215-9473