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Erörterungstermin zum Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore-Anbindungsleitungen im niedersächsischen Küstenmeer (Seetrassen 2030)

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am gestrigen Mittwoch, 14.07.2021 (Präsenz) und am heutigen Donnerstag, 15.07.2021 (Videokonferenz) im Rahmen des laufenden Raumordnungsverfahrens für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore-Anbindungsleitungen im niedersächsischen Küstenmeer (Seetrassen 2030) der Amprion Offshore GmbH und der TenneT Offshore GmbH (Übertragungsnetzbetreiber) den Erörterungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange (Kommunen, Behörden) und Umweltverbände durchgeführt. Dabei wurden die sowohl im Beteiligungsverfahren als auch im Zuge der öffentlichen Auslegung von den Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten Anregungen und Bedenken besprochen.

Im Focus standen hier insbesondere folgende Themen und potentielle Auswirkungen der Planung:

• Naturschutz und Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer"

• Trinkwassergewinnung auf den Inseln und Schutz der Süßwasserlinsen

• Tourismus und Erholung währen der Bauphase

• Fischerei im Küstenmeer und Landwirtschaft im Anlandungsbereich am Festland

• Archäologie und Bodendenkmale südlich von Langeoog

• Küstenschutz und Sandgewinnungsgebiete für Strandaufspülungen nördlich der Inseln

In einer regen und konstruktiven Diskussion zwischen den beiden Übertragungsnetzbetreibern, den beteiligten Stellen und der Landesplanungsbehörde wurden dabei Lösungen gesucht, die allen berührten Interessen soweit wie möglich gerecht werden. Dabei wurde aber auch deutlich, dass keine Lösung gefunden werden kann, die gänzlich ohne Auswirkungen insbesondere auf den Naturschutz, die Landwirtschaft und den Tourismus bleibt.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems wird sich nun auf Basis der Antragsunterlagen, der Stellungnahmen und der Ergebnisse des Erörterungstermins intensiv mit der Planung und den zu erwartenden Auswirkungen befassen. Nach einer abschließenden Abwägung und Beurteilung der Trassenkorridore wird in der Landesplanerischen Feststellung die Leitungsführung raumordnerisch festlegt.

Danach kann allerdings nicht unmittelbar mit dem Bau begonnen werden, sondern es bedarf für jedes Leitungssystem noch eines Planfeststellungsverfahrens, in dem der exakte Trassenverlauf und alle Rahmenbedingungen abschließend festgelegt werden.

Weitere Informationen zum Erörterungstermin im Rahmen des Raumordnungsverfahrens Seetrassen 2030

  Hintergrundinformationen zur Pressemitteilung
(PDF, 0,27 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.07.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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