Hier finden Sie eine Karte des geplanten Trassenverlaufs zum Download
Keine Raumverträglichkeitsprüfung für Bau der Wasserstoffleitung AquaDuctus
Amt für regionale Landesentwicklung sieht nach Vorprüfung in der Region keine verträglichere Trassenführung – Genehmigung erfolgt über Planfeststellungsver-fahren
Oldenburg. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems wird für die Wasserstoffleitung Aqua Ductus für den Abschnitt im niedersächsischen Küstenmeer keine Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) durchführen. Diese Entscheidung teilte die Behörde in Oldenburg jetzt mit. Auch ohne eine RVP konnte demnach festgestellt werden, dass es aus Sicht der Raumordnung keine im Vergleich zur vorgelegten Planung verträglicheren Trassenführungen in der weiteren Region gibt.
Die Pipeline soll grünen Wasserstoff, der mithilfe von Offshore-Windenergie erzeugt wird, an Land transportieren und in das deutsche Wasserstoffnetz einspeisen. Nach der Entscheidung des ArL kann der Investor, die Gascade Gastransport GmbH/AquaDuctus Pipeline GmbH, jetzt ein Planfeststellungsverfahren für die Leitung beantragen. Darin werden dann die örtlichen Auswirkungen der konkret geplanten Trasse geprüft, um zu entscheiden, ob sie genehmigt werden kann. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist in diesem Verfahren zwingend.
Der Investor will die Leitung von Hilgenriedersiel (Samtgemeinde Hage, Landkreis Aurich) über die Insel Norderney bis in die zentrale Nordsee bauen. In Küstennähe sind hierfür zwei Tunnelabschnitte vorgesehen. Dafür sind Baustellen am Festland und auf der Insel erforderlich. Durch die Tunnelbauweise werden Beeinträchtigungen im Trassenverlauf vermieden. AquaDuctus ist gemäß der Bestätigung durch die Bundesnetzagentur im Jahr 2024 Bestandteil des Wasserstoff-Kernnetzes, ein Verzicht auf das Vorhaben kommt deshalb nicht in Betracht.
Nachdem das Projekt Anfang Februar 2026 vom Investor beim ArL angezeigt worden war, musste die Behörde laut Gesetz innerhalb von vier Wochen über die Notwendigkeit eines RVP entscheiden. Um die Entscheidung innerhalb dieser Frist auf einer stabilen Grundlage treffen zu können, hat das ArL informell und ohne rechtliche Verpflichtung gemeinsam mit Gascade unverzüglich Gespräche mit der Stadt Norderney und mehreren für das Vorhaben relevanten Fachbehörden (u.a. Nationalparkverwaltung, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, Küstenschutzbehörden) und den niedersächsischen Naturschutzverbänden geführt. Alle Beteiligten nutzten die Gelegenheit, sich gegenüber dem ArL zur Erforderlichkeit einer RVP zu äußern. Insbesondere ging es dabei um die rechtlich entscheidende Frage, ob das Projekt raumordnerische Konflikte auslöst, die in einem solchen Verfahren abgewogen werden müssten.
Der Investor hatte seiner Anzeige ein Fachgutachten beigelegt, das u.a. alternative Trassenführungen untersucht hat, etwa Außenems und Jade-Fahrwasser. Dort wären allerdings erhebliche Konflikte zu erwarten gewesen. Bei einer anderen Trassierung würde etwa die Schifffahrt beeinträchtigt oder es wären umfangreiche Baggerarbeiten im Bereich des Nationalsparks erforderlich. Nach gründlicher Prüfung kam das ArL zu dem Schluss, dass eine RVP keine weiterführenden Erkenntnisse erbracht hätte. Damit folgt das ArL dem Gebot eines effektiven Verwaltungshandelns, wonach förmliche Raumverträglichkeitsprüfungen auf Fälle beschränkt bleiben sollen, in denen sie unverzichtbar sind.
Das ArL kam darüber hinaus zu der Einschätzung, dass die vorgesehene Bauweise Konflikte minimiert. Klar sei aber auch, dass durch die Baustellen im Anlandungsbereich am Festland und auf Norderney u.a. wegen der Bauverkehre erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Diese Beeinträchtigungen und ihre weitgehende Minimierung durch explizite Auflagen werden Themen im Planfeststellungsverfahren sein:
· Die Baustelle auf Norderney ist in der Zwischenzone des Nationalparks "Niedersächsisches Wattenmeer" geplant. Neben der Störung und Vergrämung von Tieren kann es durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme zu einem temporären Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen kommen.
· Die Baustellen auf Norderney und am Festland werden zu Störungen von Erholungssuchenden führen. Beide Bereiche werden touristisch genutzt, haben aber für diesen Belang beispielsweise im Vergleich zu den Hauptbadestränden eine geringere Bedeutung. Auf Norderney ist die Nähe zu einem Campingplatz relevant. Für beide Bereiche gilt, dass Beeinträchtigungen im Zuge der Detailplanung möglichst weitgehend zu minimieren sind (z.B. Lärm- und Sichtschutz).
· Weiterhin werden die Baustellenverkehre nicht vermeidbare Beeinträchtigungen mit sich bringen. Auch hierfür sind Minimierungsmaßnahmen insbesondere in Absprache mit den berührten Kommunen vorzusehen.
Auch bei Würdigung dieser potentiellen Auswirkungen ist aus Sicht des ArL keine andere räumlich-technische Alternative für den Bau der Wasserstoffleitung erkennbar, die raum- und umweltverträglicher wäre. Eine RVP im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens würde somit keinen weiteren Erkenntnisgewinn und keine weitere Optimierung auf der Ebene der dem Genehmigungsverfahren vorgelagerten Raumordnung mit sich bringen. Das ArL teilte dem Investor aber mit, dass eine Abweichung von den eingereichten Plänen, etwa von der Tunnelbauweise, eine erneute Prüfung auslösen werde.
Inhaltliche Rückfragen bitte an Bernhard Heidrich (ArL Weser-Ems) unter Tel 0441/9215-474 oder
bernhard.heidrich@arl-we.niedersachsen.de

