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Moorschutz in Friesland: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems und Landkreis Friesland unterzeichnen Rahmenvereinbarung für geplantes Flurbereinigungsverfahren im Bockhorner Moor

Jever - Zur Verbesserung der agrarstrukturellen Situation, des landwirtschaftlichen Wegebaus und der Strukturen des Wasserhaushaltes haben das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems und der Landkreis Friesland am 13.03.2024 eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie fördert die geplanten Flurbereinigungsverfahren im Naturschutzgebiet Bockhorner Moor und unterstützt somit das Flächenmanagement für die Wiedervernässung innerhalb des Schutzgebiets. Zudem trägt sie zur Pufferung des Randbereichs bei, um den Nährstoffeintrag ins Kerngebiet zu verringern. Gleichzeitig ermöglicht sie die Umsetzung von Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung und stärkt besonders die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft.

Der Landkreis Friesland und die Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven setzen sich bereits seit mehreren Jahren dafür ein, Teile des Naturschutzgebietes "Bockhorner Moor" wieder zu vernässen und damit die Zersetzung des Torfkörpers und die Freisetzung klimaschädlicher Gase zu reduzieren. Zudem wird damit eine CO²-Kompensation der Energielieferverträge der Liegenschaften des Landkreises ermöglicht.

Um die hierfür erforderlichen Renaturierungs- und Pufferungsmaßnahmen großflächig und somit möglichst effektiv und nachhaltig durchzuführen, sind im Privateigentum befindliche Einzelflurstücke im Kernbereich des Naturschutzgebietes sowie ein Pufferstreifen in öffentliche Hand zu überführen. Zur Umsetzung des Flächenmanagements im Sinne der naturschutzfachlichen Gebietsaufwertung hat der Landkreis Friesland beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens beantragt, mit dem in einem übergeordneten Verfahren Flächenankäufe und Flächentausche der privaten Flächen unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen umgesetzt werden sollen.

Im Rahmen eines Vorverfahrens wurden regionale Akteure, insbesondere die lokale Landwirtschaft bereits aktiv in die Planung der Maßnahmen einbezogen. Diese gemeinsame Gestaltung der Planungs- und Abstimmungsprozesse mit regionalen Akteuren wird fortgesetzt.

„Ein solches Flurbereinigungsverfahren kann zum einen die Flächenbeschaffung ermöglichen und zum anderen die Belange von Naturschutz und Landwirtschaft in Einklang bringen. Durch die interdisziplinäre Bearbeitung und Beteiligung aller relevanten Akteure werden jegliche Belange berücksichtigt“, so Landrat Sven Ambrosy und weiter „Biodiversität, Klimaschutz, Naturschutz und Landwirtschaft werden so gleichermaßen gestärkt – wir investieren damit auch in die regionale Wertschöpfung.“

Durch die Rahmenvereinbarung kann das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems nun Grunderwerb und damit einhergehend den Tausch von Flächen durchführen. „Im Vorverfahren wurde bereits gemeinsam mit privaten Flächeneigentümern und weiteren regionalen Akteuren die Planung und Diskussion unter anderem zum Wegenetz und zu gewässerbaulichen Maßnahmen begonnen. Gemeinsam können wir so die unterschiedlichen Interessen und Bedarfe zusammenbringen und somit den zu erwartenden Flächenverbrauch für die Landwirtschaft reduzieren. Hierbei soll vor allem die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen unter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange, insbesondere die Beschränkung der Inanspruchnahme der für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeigneten Böden, auf das notwendige Maß reduziert werden. Durch vorausschauendes Flächenmanagement können die bestehenden Nutzungskonflikte entschärft und zugleich erhebliche Aufwertungen für den Natur- sowie Klimaschutz erreicht werden“, erläutert Frederik Meiners, Dezernatsteilleiter der Flurbereinigung, Landmanagement in Oldenburg, Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das bisherige Vorgehen.

Im Rahmen der Vereinbarung kann der Landkreis nun intensiver dazu beitragen, das Verfahren durch den Erwerb von Flächen, die vor allem für die Landwirtschaft nicht mehr attraktiv sind, zu unterstützen. Die Rahmenvereinbarung regelt dabei die Grundlage der dann noch zu schließenden einzelnen Erwerbsvorgänge durch Tausch oder Kauf und bietet den Vertragspartnern langfristige Planungssicherheit.

Weitergehende Informationen zur Beschlussvorlage für den Abschluss der Vereinbarung finden sich über nachfolgenden Link:

Bürgerinformationssystem Landkreis Friesland


Unterschrift Rahmenvereinbarung   Bildrechte: Landkreis Friesland
Dezernatsteilleiter im ArL Weser-Ems Frederik Meiners (li.) und Landrat Sven Ambrosy (re.) bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung
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