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Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Höchstspannungsleitung Gütersloh – Wehrendorf, Abschnitt Melle (Pkt. Königsholz, Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen) – Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen der Amprion GmbH abgeschlossen

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser Ems hat am 19. Februar 2020 das Raumordnungsverfahren für die Planung des Abschnitts Melle (Pkt. Königsholz, Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen) – Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen der 380-kV-Leitung Gütersloh – Lüstringen – Wehrendorf der Übertragungsnetzbetreiberin Amprion GmbH abgeschlossen.

Das Vorhaben dient der Versorgung der Region sowie der Ableitung von regenerativ erzeugten Strom aus der Region und aus dem nordwestdeutschen Raum.

Es wurde ein Korridor landesplanerisch festgestellt, der
  • zwischen der Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen im Stadtgebiet von Osnabrück und einem Punkt nördlich von Georgsmarienhütte-Mündrup als Erdkabel realisiert wird (Korridor 3) und
  • weiter Richtung Süden bis zur Landesgrenze mit kleinräumigen Anpassungen im Trassenraum der bestehenden und abzubauenden 220-kV-Leitung verläuft.
Für die Bereiche Borgloh (Gemeinde Hilter) und Placke (Stadt Melle) hat das Amt für regionale Landesentwicklung festgestellt, dass eine Querung des 400 m Abstandsbereichs zu Wohnhäusern im Innenbereich (geschlossene Siedlungsflächen) mit einer Freileitung nicht raumverträglich ist. Die Leitung würde sich bei Umgehung dieser Abstandsbereiche Wohnhäusern im Außenbereich (Einzelhäuser in der Landschaft) nähern. Für diese Abschnitte ist im Planfeststellungsverfahren eine Teilerdverkabelung zu prüfen, da keine überwiegenden Gründe erkennbar sind, die die Realisierung einer Freileitung rechtfertigen könnten. Eine Freileitung ist in diesen Bereichen nur dann die raum- und umweltverträglichere Alternative, wenn die Prüfungen im Zuge des Planfeststellungsverfahren ergeben würden, dass eine Teilerdverkabelung nicht genehmigungsfähig ist.

Wesentliche Themen, mit denen sich das Amt für regionale Landesentwicklung im Zuge des Raumordnungsverfahrens beschäftigt hat, sind der Schutz der Wohnbebauung und des Wohnumfeldes sowie der Landschaft (Landschaftsbild und Erholungsnutzung). Bei allen Abschnitten wurde intensiv geprüft, ob eine Teilerdverkabelung rechtlich zulässig und geboten ist.

Insgesamt hat das Amt für regionale Landesentwicklung einen ca. 25 km langen Korridor landesplanerisch festgestellt, der sich wie folgt gliedert:
  • 8,2 km Teilerdverkabelung
  • 11,2 km Freileitung
  • 5,6 km Prüfung Teilerdverkabelung im Planfeststellungsverfahren

Hinweis

Im Internet können der Text
  • der Landesplanerischen Feststellung,
  • eine Karte des landesplanerisch festgestellten Korridors und
  • zwei Karten der geprüften Korridorverläufe
unter
eingesehen und heruntergeladen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

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