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Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Höchstspannungsleitung Gütersloh – Wehrendorf, Abschnitt Umspannanlage Bad Essen/ Wehrendorf - Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen der Amprion GmbH abgeschlossen


Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 28. Mai 2020 das Raumordnungsverfahren für die Planung des Abschnitts Umspannanlage Bad Essen/Wehrendorf - Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen der 380-kV-Leitung Gütersloh – Lüstringen – Wehrendorf der Vorhabenträgerin Amprion GmbH abgeschlossen.

Das Raumordnungsverfahren für den südlichen Abschnitt Melle (Pkt. Königsholz) – Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen der Vorhabenträgerin Amprion GmbH wurde bereits am 19.02.2020 abgeschlossen.

Das Vorhaben dient der Versorgung der Region sowie der Ableitung von regenerativ erzeugtem Strom aus der Region und aus dem nordwestdeutschen Raum in den Süden Deutschlands.

Es wurde ein Korridor landesplanerisch festgestellt, der zwischen der Umspannanlage Bad Essen/Wehrendorf und dem Punkt Krevinghausen (Gemeinde Bissendorf) mit kleinräumigen Anpassungen im Trassenraum der bestehenden und abzubauenden 220-kV-Leitung sowie ab Krevinghausen bis südlich des Alt Schledehauser Bergs als Freileitung verläuft, westlich an Schledehausen vorbei führt und ab einem Bereich nördlich von Hengstbrink (Gemeinde Bissendorf) zwischen Hengstbrink und Wissingen nach Westen über Natbergen zur Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen erdverkabelt wird (Korridor B).

Für einen Bereich westlich von Schledehausen (Gemeinde Bissendorf) hat das Amt für regionale Landesentwicklung festgestellt, dass eine Freileitung in dem von Amprion beantragten Korridor wegen der Vorgaben des Denkmalschutzes fachrechtlich nicht zulässig ist. Um die Raum- und Umweltverträglichkeit des Vorhabens sicherzustellen, ist im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zu prüfen, ob bei einer Leitungsführung kleinräumig westlich außerhalb von Korridor B in Freileitungsbauweise eine Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Denkmalschutzes erreicht werden kann, da die Freileitungstechnik nach den bundesrechtlichen Regelungen die Regeltechnik ist. Wenn im Zuge des Planfeststellungsverfahrens festgestellt wird, dass diese nach Westen verschobene, hinsichtlich des Belangs Denkmalschutz fachrechtlich genehmigungsfähige Freileitungstrassierung wegen Wohngebäudeannäherungen das Erfordernis einer Teilerdverkabelung auslöst, so ist die von der Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen bis Hengstbrink vorgesehene Teilerdverkabelung mit einem möglichst geradlinigen Verlauf Richtung Umspannanlage Bad Essen/Wehrendorf zu verlängern.

Insgesamt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems einen ca. 20,2 km langen Korridor landesplanerisch festgestellt, der sich wie folgt gliedert:

· ca. 8,4 km Teilerdverkabelung

· ca. 8,9 km Freileitung

· ca. 2,9 km Prüfung Verschiebung/Teilerdverkabelung im Planfeststellungsverfahren

Hinweis

Im Internet können

· der Text der Landesplanerischen Feststellung,

· eine Karte des landesplanerisch festgestellten Korridors und

· eine Karte der landesplanerisch geprüften Korridore, Untervarianten und Varianten

unter

www.380kv-osna.niedersachsen.de

eingesehen und heruntergeladen werden.



Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2020

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