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Start des Beteiligungsverfahrens für neue Stromleitungs-Korridore

Amt für regionale Landesentwicklung Weser –Ems leitet Raumordnungsverfahren ein


Das Amt für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) in Oldenburg hat ein weiteres Raumordnungsverfahren für Leitungen eingeleitet, mit denen Strom von Windkraftanlagen auf See ins Binnenland transportiert werden soll. Konkret geht es um zwei Netzanbindungsleitungen, die das Energieunternehmen Amprion Offshore GmbH von Hilgenriedersiel im Landkreis Aurich nach Wehrendorf (Gemeinde Bad Essen) und Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen) bauen will. Das Raumordnungsverfahren, das jetzt beim ArL Weser-Ems eingeleitet wird, beschäftigt sich mit dem südlichen Abschnitt beginnend in der Gemeinde Bösel im Landkreis Cloppenburg bis zur Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Landkreis Osnabrück. Ermittelt werden sollen raumverträgliche Korridore. Der exakte Verlauf innerhalb dieser Korridore wird in einem folgenden Planfeststellungsverfahren festgelegt.

Die Kabel der Leitung werden nach dem Stand der Technik überwiegend in offener Bauweise in einem Kabelgraben im Erdboden verlegt. Abschnittsweise ist eine geschlossene Bauweise (mit Bohrungen) vorgesehen. Insgesamt sind zwei Offshore-Netzanbindungsleitungen BalWin1 (ehemals LanWin1) und BalWin2 (ehemals LanWin3) geplant. Die Kabel sind Gleichstrom-Kabel, die mit einer Übertragungsleistung von 2.000 MW betrieben werden.

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist zudem eine Konverterstation im Raum Ostercappeln/Bohmte, in der von der Nordsee kommende Gleichstrom in Drehstrom umgewandelt wird. Von der Konverterstation zum Netzverknüpfungspunkt Wehrendorf ist der Bau einer 380-kV- Drehstromleitung geplant.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen zur Auslegung und zur Möglichkeit der Abgabe einer Äußerung finden sie im Internet unter:

www.arl-we.niedersachsen.de/BalWin12.

Die Antragsunterlagen liegen vom 10.8.2023 bis einschließlich 11.9.2023 zur Einsicht für die Öffentlichkeit beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8 in Oldenburg aus. Hier besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen in Papierform. Jedermann kann sich bis einschließlich 12.10.2023 zu dem Vorhaben äußern. Die eingehenden Stellungnahmen werden vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ausgewertet und auch an die Vorhabenträgerin Amprion Offshore GmbH weitergegeben.

Im Raumordnungsverfahren klären die Landesplaner des ArL, ob das Vorhaben aus Sicht der Raumordnung verträglich ist. Diese so genannte Landesplanerische Feststellung muss bei den Planfeststellungen berücksichtigt werden, mit denen das Leitungsvorhaben am Ende genehmigt wird. Planfeststellungsbehörde für dieses Vorhaben der Amprion Offshore GmbH ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Feststellung des ArL kann anders als eine Planfeststellung nicht unmittelbar gerichtlich überprüft werden, sondern sie ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für das Genehmigungsverfahren.

Der Landesplanerischen Feststellung wird zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Durch die Weitergabe der Stellungnahmen an den Planungsträger wird darüber hinaus gewährleistet, dass diese bei der weiteren Planung der Amprion Offshore GmbH berücksichtigt werden können. Eine individuelle Rückmeldung auf die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger erfolgt jedoch nicht.

Hintergrund

Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Klimagesetzes sollen erneuerbare Energien einschließlich der notwendigen Stromnetzinfrastruktur ausgebaut werden.

Als maßgeblicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der im Rahmen der Energiewende gesetzten Ziele soll der Anteil an erneuerbaren Energien am Stromverbrauch nachhaltig gesteigert werden, wobei der Windenergie eine entscheidende Rolle beigemessen wird. Das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) aus dem Jahr 2017 legt dabei einen wesentlichen Grundpfeiler. Die aktuellen Ziele der Bundesregierung sehen eine Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie vor. Amprion Offshore GmbH plant Korridore für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nordsee.

Für die Planung haben am 07.12.2021 und 11.07.2022 Antragskonferenzen stattgefunden, in denen u.a. auch mögliche und sinnvolle Vorhabenalternativen diskutiert wurden.

Mit Schreiben vom 14.09.2022 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems entschieden, dass für den nördlichen Abschnitt von der Anlandung am Festland bei Hilgenriedersiel (Samtgemeinde Hage, Landkreis Aurich) bis östlich von Bösel (Landkreis Cloppenburg), die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist.

Die Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmens für den Südteil erfolgte am 29.11.2022. Auf dieser Basis wurden die vorliegenden Unterlagen von der Amprion Offshore GmbH erstellt.

Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens sind neben dem Konverterstandort mehrere Korridore, die für die Leitungsführung ernsthaft in Betracht kommen (Anlage). Die Vorhabenträgerin Amprion Offshore GmbH hat aus ihrer Sicht einen Vorzugskorridor entwickelt.

Für die geplanten Leitungen wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens Planfeststellungsverfahren durchführen.

Anlagen

Übersicht des untersuchten Trassenkorridornetzes und der untersuchten Konverterflächen

Nähere Informationen finden sie unter

www.arl-we.niedersachsen.de/BalWin12.

Ansprechpartner

Herr Bernhard Heidrich

Bernhard.Heidrich@arl-we.niedersachsen.de

Tel.: 0441/9215-474

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.07.2023

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