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Windstrom von der Nordsee soll mit Erdkabeln nach Wilhelmshaven und Unterweser geleitet werden

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems berät Anforderungen an die Verfahrensunterlagen


Das Projekt

Die TenneT Offshore GmbH plant für die Anbindung von zukünftigen Offshore-Windparks in der Nordsee neue Trassenkorridore für Erdkabel, die von der Küste zu Netzverknüpfungspunkten in Wilhelmshaven und in der Wesermarsch führen (Landtrassen 2030).

Geplant sind drei Erdkabelsysteme (BalWin1, BalWin2 und BalWin3):

  • Ein System soll von Hilgenriedersiel (Samtgemeinde Hage, Landkreis Aurich) nach Wilhelmshaven geführt werden.
  • Der Startpunkt an der Küste für die zwei weiteren Systeme ist abhängig von der Trassen-festlegung im Küstenmeer. Aktuelle werden Leitungsführungen über Baltrum und Langeoog geprüft, entsprechend werden die Landkabel im Bereich der Gemeinde Dornum (Landkreis Aurich) oder Samtgemeinde Esens (Landkreis Wittmund) beginnend zum Umspannwerk beim abgeschalteten Kernkraftwerk Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Weser-marsch) führen.

Der erste Verfahrensschritt

Für diese Planung bereitet das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ein Raumordnungsverfahren vor.

In einem ersten vorbereitenden Schritt für dieses Verfahren hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems jetzt mit ca. 60 Vertreterinnen und Vertreter von Landkreisen, Gemeinden, Behörden, Kammern und Verbänden erörtert, wie die Verfahrensunterlagen für die Offshore-Netzanbindungsprojekte an Land aussehen sollen.

Ausgangspunkt der Beratungen war der Vorschlag für den Untersuchungsrahmen, den der Netzbetreiber TenneT Offshore GmbH vorgelegt hatte.

Die Konferenzteilnehmerinnen und – teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um sich ausführlich über das Projekt zu informieren, mögliche und sinnvolle Vorhaben-Alternativen zu diskutieren und ergänzende Vorschläge für den Untersuchungsrahmen anzusprechen.

Im Fokus standen insbesondere folgende Themen:

• Siedlungsentwicklung

• Naturschutz

• Tourismus und Erholung

• Landwirtschaft

• Archäologie und Bodendenkmale

Wie geht es weiter?

Das ArL Weser-Ems als verfahrensführende Behörde wird die Beiträge aus der Antragskonferenz sowie die schriftlich eingehenden Hinweise auswerten. Auf dieser Basis wird das ArL mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens TenneT Offshore ein „Hausaufgabenheft“ mit auf den Weg geben. Darin wird festgelegt, welche Inhalte die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren haben müssen.

Sobald die TenneT Offshore GmbH die Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren fertig erarbeitet hat, wird das ArL Weser-Ems diese auf Vollständigkeit prüfen und dann das Beteiligungsverfahren einleiten. Hier kann sich neben den Kommunen, Fachbehörden und Verbänden auch jede Bürgerin und jeder Bürger zu den Planungen zu Wort melden. Dieses Verfahren wird voraussichtlich Mitte 2022 starten.

Hintergrund

Als maßgeblicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der im Rahmen der Energiewende gesetzten Ziele soll der Anteil an erneuerbaren Energien am Stromverbrauch nachhaltig ge-steigert werden, wobei der Windenergie eine entscheidende Rolle beigemessen wird.

TenneT plant für die Anbindung von zukünftigen Offshore-Windparks neue Trassenkorridore im Küstenmeer und an Land, in denen unterirdische Gleichstromübertragungskabel verlegt werden sollen.

Für das Küstenmeer liegen seitens TenneT die Unterlagen bereits vor, das Raumordnungsverfahren „Seetrassen 2030“ wurde im Januar 2021 eingeleitet.

Nähere Informationen finden sich hier: www.arl-we.niedersachsen.de/Seetrassen-2030

Nunmehr plant TenneT die Weiterleitung an Land. Informationen zum Raumordnungsverfahren Landtrassen 2030 finden sich hier: www.arl-we.niedersachsen.de/Landtrassen-2030

Die Genehmigung neuer, großer Infrastrukturprojekte erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. In einem vorbereitenden Verfahren prüft das Raumordnungsverfahren, wo die neuen Offshore-Anbindungsleitungen raum- und umweltverträglich errichtet werden können. An das Raumordnungsverfahren schließen sich später die Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) an.

Das Raumordnungsverfahren sieht – ebenso wie das spätere Planfeststellungsverfahren – eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür muss der zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Sobald diese vollständig vorliegen, leitet das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Beteiligungsverfahren ein. Die Verfahrensunterlagen werden dann für die Dauer eines Monats öffentlich beim ArL Weser-Ems ausgelegt. Parallel hierzu erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Ort und Zeit der Bereitstellung der Unterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen werden zuvor öffentlich bekannt gemacht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

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