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Vereinfachte Flurbereinigung Engerhafe

Landkreis Aurich


Engerhafe   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Verfahrensname
Engerhafe

Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer
4 01 2748

Landkreis
Aurich

Teilnehmerzahl
134

Größe des Flurbereinigungsgebietes
1045 ha

Schwerpunktziele

Das Flurbereinigungsverfahren liegt in der Gemeinde Südbrookmerland. Im Ortsteil Engerhafe sowie
in den Engerhafer Meeden befinden sich landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe. Starke
Besitzzersplitterung und schlechte Erschließungsverhältnisse zeichnen den Bereich aus.


Zur Stärkung der Wirtschaftskraft der landwirtschaftlichen Betriebe soll die Besitzzersplitterung
durch Neueinteilung des Grundbesitzes nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
minimiert werden und - sofern die örtlichen Gegebenheiten es erlauben - verbessert werden.

Zur Reduzierung des Arbeitszeitbedarfs und zur Senkung der Betriebskosten soll mit dem Verfahren
ein anforderungsgerechtes ländliches Wegenetz realisiert werden. So sollen vor allem die Traglasten
an die Anforderungen der modernen landwirtschaftlichen Nutzung mit großen landwirtschaftlichen
Maschinen angepasst werden.

Die Gemeinde Südbrookmerland verfügt im Bereich der Engerhafer Meeden über rd. 32 ha verstreut
liegende Kompensationsflächen. Für die Bauleitplanung der Gemeinde werden weitere
Kompensationsflächen benötigt. Der Landkreis Aurich hat ebenfalls ca. 50 ha Flächen für den
Naturschutz angekauft. Durch die Bodenordnung soll eine Zusammenlegung der verstreut liegenden Kompensationsflächen zu einem Flächenpool erfolgen.

Nebenziele

Zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur plant die Gemeinde eine Verbindung zwischen dem
Großen Meer und der Gemeinde Brookmerland.

Mit Unterstützung des Bodenmanagements der Flurbereinigung sollen verschiedene
landschaftsgestaltende Anlagen (freiwillige Gestaltungsmaßnahmen), insbesondere zum Thema
Artenschutz sowie Biotopschutz und Biotopverbund ermöglicht werden.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

01.06.2021

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse


Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

13.05.2022

vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes


(vorzeitige) Ausführungsanordnung


Berichtigung des Liegenschaftskatasters


Grundbuchberichtigung


Schlussfeststellung


Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Josef Baalmann

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-242
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

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