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Vereinfachte Flurbereinigung Moorlage

Landkreis Aurich


Verfahrensname

Moorlage

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

4 01 2780

Landkreis

Aurich

Teilnehmerzahl

142

Größe des Flurbereinigungsgebietes

665 ha

Flurbereinigung Moorlage   Bildrechte: ArL Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich

Schwerpunktziele

Das Flurbereinigungsgebiet Moorlage befindet sich in der Gemeinde Großfehn im nordöstlichen Bereich der Gemarkung Aurich-Oldendorf.

Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren sollen die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen der örtlichen Landwirtschaft durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen verbessert werden. Dazu wird angestrebt, den zum Teil zersplitterten oder unwirtschaftlich geformten landwirtschaftlichen Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten in möglichst großen Umfang zusammenzulegen.

Das vorhandene Netz von Kreis- sowie Gemeindestraßen und ländlichen Wegen im Verfahrensgebiet gewähren eine ausreichende innere Erschließung, jedoch weisen viele dieser Wege erhebliche Beschädigungen auf. Die multifunktionale Nutzung des Wegenetzes wird durch den Einsatz von modernen Maschinen in der Landtechnik vor allem durch die höheren Anforderungen an die Wegebreite und die Traglasten erheblich erschwert. Es sollen daher zukunftsorientierte Wirtschaftswege, welche den Anforderungen moderner Maschinen entsprechen und durchgängige Transporte und Erschließung sicherstellen, realisiert werden.

Außerdem soll durch die Bodenordnung die gemeindlichen Planungen unterstützt, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt, sowie die Erholungsfunktion gefördert werden.

Nebenziele

Die im Verfahrensgebiet auftretenden Landnutzungskonflikte sollen durch das Flurbereinigungsverfahren aufgelöst werden. Es sollen die konkurrierenden Nutzungsansprüche insbesondere zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Natur- und Landschaftsschutz geordnet werden. Zudem sind verschiedene Gestaltungsmaßnahmen mit der Zielsetzung Gewässerschutz, Artenschutz sowie Biotopschutz und -verbund vorgesehen. Dazu zählen u.a. die Ausweisung einer Pufferfläche zum östlich angrenzenden Naturschutz- und FFH-Gebiet, die Anlage von Kleingewässern sowie die Schaffung von Nassgrünland.
Durch den integralen Ansatz der Bodenordnungsverfahren kann außerdem den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.


Verfahrensablauf

Verfahrensschritt Datum/Jahr
Anordnung der Flurbereinigung 02.08.2023
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
vorläufige Besitzeinweisung
Vorlage des Flurbereinigungsplanes
vorzeitige Ausführungsanordnung
Berichtigung des Liegenschaftskatasters
Grundbuchberichtigung
Schlussfeststellung

Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich

Gebietskarte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernd Casjens

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-243
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

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