Vereinfachte Flurbereinigung Hamstrup
Landkreis Cloppenburg
Verfahrensname
Hamstrup
Verfahrensart
Vereinfachte Flurbereinigung n. § 86 FlurbG
Verfahrensnummer
2836
Teilnehmerzahl
160
Größe des Flurbereinigungsgebietes
1.117 ha
Schwerpunktziele
Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren in Hamstrup sollen die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch gezielte agrarstrukturelle Maßnahmen verbessert werden. Die Erschließung des Verfahrensgebietes erfolgt derzeit überwiegend über vorhandene Gemeindestraßen und ländliche Wege, die vielfach stark beschädigt, zu schmal oder für die erforderlichen Achslasten nicht ausgelegt sind und daher den Anforderungen moderner Landbewirtschaftung nicht mehr genügen. Die geplanten Wegebauarbeiten sichern die langfristige Nutzung der Flächen und erfordern ein adäquates Flächenmanagement.
Die landwirtschaftlichen Besitzverhältnisse sind durch eine starke Eigentumsstreuung geprägt. Durch eine Arrondierung der Flächen sollen größere Bewirtschaftungseinheiten geschaffen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe verbessert werden. Damit verbunden ist vor allem eine Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Familienbetriebe für nachfolgende Generationen.
Die ertüchtigten Wege stellen weiterhin eine Aufwertung der Infrastruktur für Zwecke der Naherholung sowie den Tourismus dar.
Nebenziele
Neben den agrarstrukturellen Zielen verfolgt das Verfahren ökologische Zielsetzungen unter der Prämisse der Auflösung von Landnutzungskonflikten. Mit Unterstützung des Bodenmanagements der Flurbereinigung sollen beidseitig des Löninger Mühlenbachs gezielt Kompensationsflächen ausgewiesen werden, um naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen wie Renaturierungen, Sukzessionsflächen und Biotopvernetzungen umzusetzen. Diese Maßnahmen werden durch die Anlage von Hecken- und Streuobststrukturen als Erosionsschutzeinrichtungen ergänzt. Im Naturschutzgebiet „Oldendorfer Moor“ ist eine gezielte ökologische Aufwertung vorgesehen, insbesondere durch Maßnahmen zur Wiedervernässung von Niederungsmoorbereichen.
Das Verfahren leistet somit einen aktiven, integralen Beitrag zum Moorschutz, zur Förderung des Biotopverbunds sowie zum Boden-, Arten- und Wasserschutz und trägt damit auch zum Klimaschutz bei.
Durch den integralen Ansatz des Flurbereinigungsverfahrens können die Folgen des Strukturwandels im ländlichen Raum zukunftsorientiert bewältigt werden. Konkurrierende Flächennutzungsansprüche, etwa von Landwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur und Kompensation, werden im Rahmen einer umfassenden Bodenordnung sozialverträglich entflechtet. So werden isolierte, wenig effektive Naturschutzmaßnahmen vermieden und eine nachhaltige, ökologisch wie ökonomisch sinnvolle Flächennutzung gefördert.Verfahrensablauf
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Verfahrensschritt |
Datum/Jahr |
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Anordnung der Flurbereinigung |
07.07.2025 |
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Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
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Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
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vorläufige Besitzeinweisung |
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Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
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Gebietskarte
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Frederik Meiners
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Dezernatsteilleiter
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-351

