Niedersachsen klar Logo

Vereinfachte Flurbereinigung Hamstrup

Landkreis Cloppenburg


Verfahrensname

Hamstrup

Verfahrensart

Vereinfachte Flurbereinigung n. § 86 FlurbG

Verfahrensnummer

2836

Teilnehmerzahl

160

Größe des Flurbereinigungsgebietes

1.117 ha

Schwerpunktziele

Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren in Hamstrup sollen die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch gezielte agrarstrukturelle Maßnahmen verbessert werden. Die Erschließung des Verfahrensgebietes erfolgt derzeit überwiegend über vorhandene Gemeindestraßen und ländliche Wege, die vielfach stark beschädigt, zu schmal oder für die erforderlichen Achslasten nicht ausgelegt sind und daher den Anforderungen moderner Landbewirtschaftung nicht mehr genügen. Die geplanten Wegebauarbeiten sichern die langfristige Nutzung der Flächen und erfordern ein adäquates Flächenmanagement.

Die landwirtschaftlichen Besitzverhältnisse sind durch eine starke Eigentumsstreuung geprägt. Durch eine Arrondierung der Flächen sollen größere Bewirtschaftungseinheiten geschaffen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe verbessert werden. Damit verbunden ist vor allem eine Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Familienbetriebe für nachfolgende Generationen.

Die ertüchtigten Wege stellen weiterhin eine Aufwertung der Infrastruktur für Zwecke der Naherholung sowie den Tourismus dar.

Nebenziele

Neben den agrarstrukturellen Zielen verfolgt das Verfahren ökologische Zielsetzungen unter der Prämisse der Auflösung von Landnutzungskonflikten. Mit Unterstützung des Bodenmanagements der Flurbereinigung sollen beidseitig des Löninger Mühlenbachs gezielt Kompensationsflächen ausgewiesen werden, um naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen wie Renaturierungen, Sukzessionsflächen und Biotopvernetzungen umzusetzen. Diese Maßnahmen werden durch die Anlage von Hecken- und Streuobststrukturen als Erosionsschutzeinrichtungen ergänzt. Im Naturschutzgebiet „Oldendorfer Moor“ ist eine gezielte ökologische Aufwertung vorgesehen, insbesondere durch Maßnahmen zur Wiedervernässung von Niederungsmoorbereichen.

Das Verfahren leistet somit einen aktiven, integralen Beitrag zum Moorschutz, zur Förderung des Biotopverbunds sowie zum Boden-, Arten- und Wasserschutz und trägt damit auch zum Klimaschutz bei.

Durch den integralen Ansatz des Flurbereinigungsverfahrens können die Folgen des Strukturwandels im ländlichen Raum zukunftsorientiert bewältigt werden. Konkurrierende Flächennutzungsansprüche, etwa von Landwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur und Kompensation, werden im Rahmen einer umfassenden Bodenordnung sozialverträglich entflechtet. So werden isolierte, wenig effektive Naturschutzmaßnahmen vermieden und eine nachhaltige, ökologisch wie ökonomisch sinnvolle Flächennutzung gefördert.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

07.07.2025

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse


Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen


vorläufige Besitzeinweisung


Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung


Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Frederik Meiners

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Dezernatsteilleiter
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-351

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln