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Vereinfachte Flurbereinigung Klostermoor

Landkreis Leer


Vereinfachte Flurbereinigung Klostermoor   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Verfahrensname

Klostermoor

Verfahrensart

§ 86 FlurbG- Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2822

Teilnehmerzahl

376

Größe des Flurbereinigungsgebietes

1.628 ha

Schwerpunktziele

Das Flurbereinigungsgebiet Klostermoor liegt im Landkreis Leer in der Gemeinde Rhauderfehn.

Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren sollen die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen optimiert werden. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist in Teilbereichen durch Streulagen gekennzeichnet. Dazu wird angestrebt, die landwirtschaftlichen Flächen in einem möglichst großen Umfang zusammenzulegen, um auch in der Zukunft eine rationelle Bewirtschaftung zu ermöglichen.

Die innere Erschließung des Verfahrensgebietes ist durch ein ausreichend dichtes Netz von Gemeindestraßen und ländlichen Wegen gegeben. Ein Großteil der Wege ist jedoch für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig. Viele Wege weisen daher erhebliche Schäden auf. Die geplanten Wegebaumaßnahmen sollen die Voraussetzungen für eine langfristige Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen schaffen.

Gleichzeitig soll durch die Bodenordnung die gemeindlichen Planungen unterstützt, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt, sowie die Erholungsfunktion gefördert werden.

Nebenziele

Mit der Zielsetzung Moorschutz, Bodenschutz, Artenschutz, Klimaschutz sowie Biotopverbund sind verschiedene Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu zählen u.a. eine Moorrenaturierung bzw. eine flächenhafte Grünlandextensivierung, ein Feuchtbiotop, die Entwicklung eines vorhandenen Moor-Birkenwaldes, die Schließung von Gehölzstreifen zu einem Biotopverbund, die naturnahe Entwicklung von vorhandenen Waldflächen sowie die Anlage einer Streuobstwiese und einer Wildblumenwiese. Durch ein vorausschauendes Bodenmanagement soll die Umsetzung dieser Maßnahmen ermöglicht werden und der entstehende Landnutzungskonflikt im Interesse der Grundeigentümer gelöst werden.

Durch den integralen Ansatz der Bodenordnungsverfahren kann außerdem den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

20.11.2023

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen


vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung


Vereinfachte Flurbereinigung Klostermoor, Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Aktuelles / Dokumente

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Gerd Bohlen, Projektleiter

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-247
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

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