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Vereinfachte Flurbereinigung Nortmoor

Landkreis Leer


Flurbereinigung Nortmoor Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Verfahrensname

Nortmoor

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

4 01 2390

Landkreis

Leer

Teilnehmerzahl

115

Größe des Flurbereinigungsgebietes

835 ha


Schwerpunktziele

Das Flurbereinigungsverfahren Nortmoor liegt im Bereich der Gemeinde Nortmoor (Samtgemeinde Jümme).

Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Nortmoor sollen neben der Auflösung von Landnutzungskonflikten die Grundlagen für eine geordnete Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen und die agrarstrukturellen Mängel, wie das überwiegend unzureichend befestigte Wegenetz und die Besitzzersplitterung, minimiert werden. Die landwirtschaftlichen Wege entsprechen nicht den Anforderungen an eine zeitgerechte Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Betriebsstätten. Ein Großteil der Wege ist für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig und weist darüber hinaus erhebliche Schäden auf, die die landwirtschaftliche, aber auch die touristische Nutzung einschränken. Ein wesentliches Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist es daher, die Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Wege zu verbessern.

Nebenziele

Daneben werden mit dem Flurbereinigungsverfahren ökologische Zielsetzungen verfolgt. Mit Unterstützung des Bodenmanagements der Flurbereinigung sollen verschiedene landschaftsgestaltende Anlagen (freiwillige Gestaltungsmaßnahmen), insbesondere zum Thema Artenschutz sowie Biotopschutz und Biotopverbund ermöglicht werden.

Die Gemeinde Nortmoor hat zur städtebaulichen Absicherung und Umsetzung des Landschaftsentwicklungskonzeptes für den Nortmoorer Hammrich den Bebauungsplan Nr. 21 aufgestellt. Durch die Bodenordnung soll die Umsetzung dieser gemeindlichen Planung unterstützt werden. Daneben sollen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt und die bestehende Erholungsfunktion des Raumes weiterentwickelt werden.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

01.06.2021

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

10.03.2022

vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung

Gebietskarte Nortmoor   Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Gebietskarte Nortmoor

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Josef Baalmann

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-242
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

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