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Vereinfachte Flurbereinigung Overledinger Moor

Landkreis Leer


Landschaft Overledinger Moor   Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Aurich
Overledinger Moor

Verfahrensname

Overledinger Moor

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

4 01 2688

Landkreis

Leer

Teilnehmerzahl

449

Größe des Flurbereinigungsgebietes

1353 ha

Schwerpunktziele

Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Overledinger Moor sollen die Lebens-, Produkti-ons- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen optimiert werden. Das vorhandene Wegenetz weist zwar eine ausreichende Dichte auf, ist jedoch größtenteils für die heutzutage in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr tragfähig genug. Aus diesem Grund soll mit dem Flurbereinigungsverfahren die Tragfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Wege verbessert und somit eine anforderungsgerechte sowie zukunftsorientierte Wegebefestigung realisiert werden. Simultan geht mit der Verbesserung des Wegenetzes auch eine Aufwertung der Infrastruktur für Zwecke der Naherholung und des sanften Tourismus einher. Des Weiteren soll die Wirtschaftskraft der Betriebe durch eine Optimierung der Bewirtschaftungseinheiten verbessert werden. Durch das Instrument der Flurbereinigung sollen diese Strukturprobleme behoben werden, damit der Arbeitszeitbedarf reduziert und somit die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gefördert wird.

Nebenziele

In dem Verfahrensgebiet kommt es zu Nutzungskonflikten zwischen der Landwirtschaft und der gemeindlichen Entwicklung. So besitzt die Gemeinde Westoverledingen diverse verstreut liegende Kompensationsflächen im Verfahrensgebiet und benötigt darüber hinaus weitere Kompensationsflächen. Da isoliert in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegende Kompensationsmaßnahmen häufig nur einen eingeschränkten Wert für den Naturschutz haben, entwickelten sich im Zielgebiet bereits Nutzungskonflikte. Zur Auflösung der bestehenden Nutzungskonflikte sowie zur Vermeidung der zu erwartenden Verschärfung dieser Konflikte sollen mit der Flurbereinigung zwei Kompensationsflächenpools geschaffen werden. Hierdurch soll der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche deutlich verringert und so die Betroffenheit der Eigentümer minimiert werden. Zugleich wird eine erhebliche Aufwertung für den Naturschutz erreicht. Daneben werden weitere Gestaltungsmaßnahmen mit ökologischer Zielsetzung (Revitalisierung des Barkmeer, Anlage von Gehölz- und Saumbiotopen, Anlage einer Obstwiese, Durchführung einer Gewässeraufweitung sowie eine Waldentwicklung) mit dem Flächenmanagement der Flurbereinigung unterstützt.

Durch den integralen Ansatz der Bodenordnungsverfahren kann außerdem den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.

Die konkurrierenden Nutzungsansprüche an Grund und Boden (Landwirtschaft, Naturschutz, Gewässerschutz) können nur im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens sozial- und eigentumsverträglich gelöst werden. Aufgabe der Flurbereinigung wird es sein, die Flächen für die geplanten Maßnahmen auszuweisen, die Besitzzersplitterung durch Bodenordnung zu verringern sowie das sehr schlechte ländliche Wegenetz nachhaltig zu verbessern.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

21.05.2021

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

21.03.2022

vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung

Gebietskarte Overledinger Moor   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte Overledinger Moor

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernd Casjens

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-243
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

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