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Vereinfachte Flurbereinigung Icker -Teilgebiet 1-

Landkreis Osnabrück


Verfahrensname

Icker -Teilgebiet 1-

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2640

Teilnehmerzahl

50

Größe des Flurbereinigungsgebietes

184 ha

 
Kreuzungsbereich der geplanten A 33 Nord mit der L 109

Schwerpunktziele

In großen Teilen des Stammgebietes der vereinfachten Flurbereinigung Icker ist die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes vollständig abgeschlossen worden. Das Wegenetz konnte nach neuzeitlichen Gesichtspunkten ausgebaut und der ländliche Grundbesitz großzügig zusammengelegt werden.

Im Teilgebiet 1 sind diese Planungen im Hinblick auf den vorgesehenen Ausbau der Bundesautobahn A 33 Nord seinerzeit weitgehend zurückgestellt worden. Diese Planungen sind in zeitlicher Abstimmung mit den Planungen der vorgesehenen Bundesautobahn A 33 Nord noch fortzuführen.

Es lag im Interesse der im Stammgebiet verbleibenden Grundeigentümer und auch im öffentlichen Interesse, dass anstelle des nur auf Besitz beruhenden vorläufigen Zustandes der im Flurbereinigungsplan in der Fassung des Nachtrages I vorgesehene neue Rechtszustand durch die Ausführungsanordnung sobald wie möglich herbeigeführt wird.

Daher war das Verfahren zu teilen, damit es in Teilen nacheinander und unabhängig voneinander abgewickelt werden kann.

Ziele des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Icker –Teilgebiet 1- sind:

  • Entflechtung von Landnutzungskonflikten, die sich durch die Planungen der vorgesehenen Bundesautobahn A 33 Nord ergeben

  • Ordnung von zersplittertem und unwirtschaftlich geformten Grundbesitz durch sinnvolle Zusammenlegung der Nutzflächen

  • Entflechtung von Landnutzungskonflikten, die sich durch weitere flächenbeanspruchende Planungen ergeben

  • Wahrung und Unterstützung der bestehenden Ansprüche der Belange des Natur- und Umweltschutzes

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

10.02.2014

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

10.02.2014

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

09.12.2021

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

27.02.2023

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

06.03.2023

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung


 

Gebietskarte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Geerdes

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Geschäftsstelle Osnabrück
Mercatorstraße 8
49080 Osnabrück
Tel: +49 541 503-471
Fax: +49 541 503-411

www.arl-we.niedersachsen.de

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