Vereinfachte Flurbereinigung Settrup
Landkreis Osnabrück
Verfahrensname
Settrup
Verfahrensart
§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
2803
Teilnehmerzahl
213
Größe des Flurbereinigungsgebietes
1114 ha
Geplant ist die Durchführung von Wegebau- und Bodenordnungsmaßnahmen, sowie die Unterstützung der Umsetzung der EU-FFH-Richtlinie und WRRL.
Insofern werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
Verbesserung der Tragfähigkeit des landwirtschaftlichen Wegenetzes und somit Anpassung an die modernen landwirtschaftlichen Maschinen.
Ausräumung von Land-Nutzungskonflikten z.B. durch die Unterstützung der EU-WRRL durch Schaffung von Pufferstreifen und Renaturierung der WRRL-Gewässer Reetbach und Ahe.
Unterstützung der Umsetzung des Managementplanes zum FFH-Gebiet „Pottebruch und Umgebung“ u.a. durch Umwandlung von Acker in extensives Dauergrünland, die Bereitstellung von Ersatzland und Übertragung der Flächen in öffentliche Hand.
Schaffung der Voraussetzung für den Bau eines Radwegs von Fürstenau nach Settrup durch bodenordnerische Maßnahmen und somit Verbesserung des touristischen Angebotes.
Aufwertung des Landschaftsbildes durch die Umsetzung ökologischer Maßnahmen.| Verfahrensschritt | Datum/Jahr |
| Anordnung der Flurbereinigung | 17.12.2025 |
| Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
| Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
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| vorläufige Besitzeinweisung | |
| Vorlage des Flurbereinigungsplanes | |
| (vorzeitige) Ausführungsanordnung | |
| Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
| Grundbuchberichtigung | |
| Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Präsentation zum Termin gem. § 5 (1) FlurbG am 30.10.2025
(PDF, 5,17 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Niels Giebel
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Geschäftsstelle Osnabrück
Mercatorstraße 8
49080 Osnabrück
Tel: +49 541 503-444
Fax: +49 541 503-411

