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Vereinfachte Flurbereinigung Stollhammerwisch West

Landkreis Wesermarsch


Verfahrensname

Stollhammerwisch West

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2774

Teilnehmerzahl

83

Größe des Flurbereinigungsgebietes

491 ha

Stollhammerwisch West   Bildrechte: ArL Weser-Ems
Schwerpunktziele

Die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sollen durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen optimiert werden. Die innere Erschließung des Verfahrensgebietes ist durch die vorhandenen Gemeindestraßen und ländlichen Wege in Nord-Süd-Richtung gegeben. Ein Großteil der Wege weist erhebliche Schäden auf und ist für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig. Außerdem sind die Wegekörper zu schmal und ermöglichen in den derzeitigen Eigentumsgrenzen keine ausreichend breiten Befestigungen. Mit den geplanten Wegebaumaßnahmen sollen die Voraussetzungen für eine langfristige Aufrechterhaltung der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen geschaffen werden. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist in Teilbereichen durch Streulagen gekennzeichnet. Es wird daher auch angestrebt, die landwirtschaftlichen Flächen in einem möglichst großen Umfang zusammenzulegen, um eine rationellere Bewirtschaftung zu ermöglichen.


Nebenziele

Die ertüchtigten Wege stellen auch eine Aufwertung der Infrastruktur für Zwecke der Naherholung und den Tourismus dar.

Soweit sich im Verfahrensgebiet Gestaltungsmaßnahmen mit ökologischer Zielsetzung ergeben sollten, kann die Umsetzung mit dem Flächenmanagement der Flurbereinigung unterstützt werden.

Das Verfahrensgebiet ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes V 65. Das Flächenmanagement der Flurbereinigung kann auch eingesetzt werden, um Maßnahmen Dritter zur Sicherung und Weiterentwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der wertgebenden Arten und ihrer Lebensräume zu ermöglichen und die damit zusammenhängenden Landnutzungskonflikte aufzulösen.

Durch den integralen Ansatz des Flurbereinigungsverfahrens kann außerdem den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.


Verfahrensablauf


Verfahrensschritt Datum/Jahr
Anordnung der Flurbereinigung 04.05.2022
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
17.01.2023
vorläufige Besitzeinweisung
Vorlage des Flurbereinigungsplanes
(vorzeitige) Ausführungsanordnung
Berichtigung des Liegenschaftskatasters
Grundbuchberichtigung
Schlussfeststellung
Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Hanna Schramm

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiterin
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441 9215-109

www.arl-we.niedersachsen.de

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