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Vereinfachte Flurbereinigung Waddenser Wisch

Landkreis Wesermarsch


Verfahrensname

Waddenser Wisch

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2773

Teilnehmerzahl

106

Größe des Flurbereinigungsgebietes

382 ha

Flurbereinigung Waddenser Wisch   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Schwerpunktziele

Die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sollen durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen optimiert werden. Die innere Erschließung des Verfahrensgebietes ist durch die vorhandenen Gemeindestraßen und ländlichen Wege in Nord-Süd-Richtung gegeben. In kleinerem Rahmen werden dazu neue Querverbindungen angestrebt, um eine Reduzierung von Fahrstrecken und –zeiten für den landwirtschaftlichen Verkehr zu ermöglichen. Ein Großteil der Wege weist erhebliche Schäden auf und ist für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig. Außerdem sind die Wegekörper zu schmal und ermöglichen in den derzeitigen Eigentumsgrenzen keine ausreichend breiten Befestigungen. Mit den geplanten Wegebaumaßnahmen sollen die Voraussetzungen für eine langfristige Aufrechterhaltung der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen geschaffen werden. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist in Teilbereichen durch Streulagen gekennzeichnet. Es wird daher auch angestrebt, die landwirtschaftlichen Flächen in einem möglichst großen Umfang zusammenzulegen, um eine rationellere Bewirtschaftung zu ermöglichen.
Nebenziele


Die ertüchtigten Wege stellen auch eine Aufwertung der Infrastruktur für Zwecke der Naherholung und den Tourismus dar.

Soweit sich im Verfahrensgebiet Gestaltungsmaßnahmen mit ökologischer Zielsetzung ergeben sollten, kann die Umsetzung mit dem Flächenmanagement der Flurbereinigung unterstützt werden.

Das Verfahrensgebiet ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes V 65. Das Flächenmanagement der Flurbereinigung kann bei Bedarf auch eingesetzt werden, um Maßnahmen Dritter zur Sicherung und Weiterentwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der wertgebenden Arten und ihrer Lebensräume ermöglichen.

Verfahrensablauf
Verfahrensschritt Datum/Jahr
Anordnung der Flurbereinigung 17.05.2021
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse 06.11.2023
Planfeststellung / Genehmigung des Planes über die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
10.12.2021
vorläufige Besitzeinweisung
Vorlage des Flurbereinigungsplanes
(vorzeitige) Ausführungsanordnung
Berichtigung des Liegenschaftskatasters
Grundbuchberichtigung
Schlussfeststellung
Flurbereinigung Waddenser Wisch   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Aktuelles / Dokumente

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Hanna Schramm

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiterin
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441 9215-109

www.arl-we.niedersachsen.de

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