Alle als rechtsfähig anerkannten Stiftungen müssen sich seit 2017 in das Transparenzregister eintragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Stiftungswesen
Privates Vermögen als Stiftung zum Wohle der Allgemeinheit anzulegen, hat in Niedersachsen Tradition. Die Regierungsvertretungen unterstützen Stifter mit Rat und Tat, erkennen die Rechtsfähigkeit einer Stiftung an und stellen im Rahmen der Stiftungsaufsicht sicher, dass der Wille der oder des Stiftenden eingehalten wird
Alle als rechtsfähig anerkannten Stiftungen müssen sich seit 2017 in das Transparenzregister eintragen.
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Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Hergen Brengelmann
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Stiftungen
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-466