Förderrichtlinie 1.000 Moore
Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore - 1.000 Moore
Die ANK-Förderrichtlinie „1.000 Moore“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) trat am 5. September 2024 in Kraft und ist bis zum 31.12.2027 befristet. Sie zielt darauf ab, kleine, ökologisch wertvolle ehemalige Moore, mit einem großen Anteil an organischen Böden wiederzuvernässen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung der Biodiversität zu leisten.
Detaillierte Informationen zu den Förderschwerpunkten und –anforderungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt in der Informationsspalte.
Direkt zum Förderprogramm geht es hier: Zum FörderprogrammArtikel-Informationen
erstellt am:
30.10.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Fenja Lappenberg
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
KoMoor
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: +49 441 9215-423

