Niedersachsen klar Logo

Förderrichtlinie 1.000 Moore

Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore - 1.000 Moore


Die ANK-Förderrichtlinie „1.000 Moore“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) trat am 5. September 2024 in Kraft und ist bis zum 31.12.2027 befristet. Sie zielt darauf ab, kleine, ökologisch wertvolle ehemalige Moore, mit einem großen Anteil an organischen Böden wiederzuvernässen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung der Biodiversität zu leisten.

Detaillierte Informationen zu den Förderschwerpunkten und –anforderungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt in der Informationsspalte.

Direkt zum Förderprogramm geht es hier: Zum Förderprogramm

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2025

Ansprechpartner/in:
Frau Fenja Lappenberg

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
KoMoor
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: +49 441 9215-423

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln