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Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission

Auf dem Gebiet der Raumordnung begann die institutionalisierte Zusammenarbeit bereits im Jahre 1967. Am 13. Juni 1967 wurde in Bonn die Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission gegründet. Die Kommission gehört damit zu einem der traditionsreichsten Kooperationsorgane der beiden Länder. Aufgabe der Raumordnungskommission ist es, die Zusammenarbeit der beiden Staaten im Grenzgebiet auf dem Gebiet der Raumordnung zu fördern und dabei insbesondere darauf hinzuwirken, die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen aufeinander abzustimmen und sich gegenseitig zu informieren.

Die fachlichen und regionalen Probleme der räumlichen Entwicklung der niedersächsischen und der niederländischen Gebietsteile werden in der Unterkommission Nord (UK Nord) behandelt. Sie umfasst auf deutscher Seite die Grenzgebiete der Region Weser-Ems und des Regierungsbezirks Münster, auf niederländischer Seite die Provinzen Groningen, Drenthe, Overijssel und Gelderland. Das erste Treffen der UK Nord fand am 19. Juni 1968 in Zwolle statt. Seitdem trifft man sich in regelmäßigen Abständen.

In der deutschen Delegation der UK Nord sind aus Niedersachsen neben dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die niedersächsischen Kommunen durch den Niedersächsischen Landkreistag, den Landkreis Grafschaft Bentheim (stellvertretend für alle anderen Landkreise im Grenzraum) und die Stadt Emden sowie Sachverständige der Industrie- und Handelskammern und die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS) vertreten. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre zwischen dem Deputierten für Raumordnung in der Provinz Groningen und dem Landesbeauftragter für die Region Weser Ems. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Dienststelle des Vorsitzenden.
Die UK Nord hat eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertretern von Raumordnungsbehörden gebildet, die in der Region tätig sind. Diese Arbeitsgruppe dient dem ständigen Austausch und behandelt im Auftrag der UK Nord raumordnerische Probleme im Grenzraum. Weiter bereitet die Sitzungen der UK Nord vor.

Zu den Aufgaben der Unterkommission Nord gehört es, sich aller Grundsatzfragen der räumlichen Entwicklung anzunehmen, sofern sie für beide Staaten von Bedeutung sind. Das Schwergewicht der Tätigkeit liegt bei der Abstimmung von Raumordnungsprogrammen und -plänen sowie bei der Abstimmung von raumbedeutsamen grenzüberschreitenden oder grenznahen Einzelplanungen. Des Weiteren - und dies wird immer bedeutsamer - entwickelt sie gemeinsame Perspektiven und leistet so ihren Beitrag zur Lösung von raumordnerischen Problemen in der Grenzregion.

In Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde in der jüngeren Vergangenheit die Bürgerbroschüre zur grenzüberschreitenden Beteiligung und zum Rechtsschutz bei Planung- und Bauvorhaben in Deutschland und den Niederlanden veröffentlicht.


Bürgerbroschüre zur grenzüberschreitenden Beteiligung

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Maria Gerling

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-472
Fax: 0441/9215-9472

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