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Gasanbindung Wilhelmshaven – Leer (GWL) der EWE NETZ GmbH

Die EWE NETZ GmbH (Vorhabenträgerin) plant mit dem Projekt „Gasanbindung Wilhelmshaven – Leer“ (GWL) die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung aus dem Raum Wilhelmshaven (Sande) bis in den Raum Leer (Nüttermoor/Jemgum). Der Bau dieser Gasversorgungsleitung ist eine Maßnahme zur Verbindung des LNG-Standortes Wilhelmshaven mit dem deutschen Erdgasnetz und perspektivisch Bestandteil eines Wasserstoffnetzes und ist eingebunden in die Planung weiterer Leitungsbaumaßnahmen anderer Netzbetreiber.

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt nicht, die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 15 Absatz 5 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) zu beantragen.

Die Planung wurde dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems als zuständiger Landesplanungsbehörde gemäß § 15 Absatz 5 Satz 2 ROG angezeigt.

Dazu hat die Vorhabenträgerin das nebenstehende Dokument mit den Karten zur Verfügung gestellt.

Die Landesplanungsbehörde soll ein Raumordnungsverfahren einleiten, wenn sie befürchtet, dass die Planung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu raumbedeutsamen Konflikten führen wird (§ 15 Absatz 5 Satz 3 ROG).

Die betroffenen Kommunen, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen wurden über das Vorhaben informiert und es wurde ihnen Gelegenheit gegeben, sich zur Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens zu äußern.

Mit dem nebenstehenden Schreiben vom 31.08.2022 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems entschieden, dass für das Vorhaben „Gasanbindung Wilhelmshaven – Leer (GWL)“ der EWE NETZ GmbH die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist.
Nach Einschätzung des ArL sind durch das Vorhaben keine raumbedeutsamen Konflikte im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu erwarten.

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