Tarchon – zweite HGÜ-Kabelverbindung Deutschland – Großbritannien (Landabschnitt)
Tarchon Energy Limited hat dem Amt für regionale Landesentwicklung angekündigt, für den Landabschnitt des Projekts keinen Antrag auf Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) zu stellen, sondern das Vorhaben gemäß § 15 Absatz 4 ROG anzeigen zu wollen.
Die Landtrasse verläuft von Ostbense, Gemeinde Neuharlingersiel (Anlandungspunkt) bis zum Netzverknüpfungspunkt in Niederlangen (Landkreis Emsland). Die geprüften Korridore queren die Landkreise Wittmund, Aurich, Leer, Emsland und Cloppenburg sowie die kreisfreie Stadt Emden.
Das Amt für regionale Landesentwicklung hat am 09.10.2025 als obere Landesplanungsbehörde die Zuständigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 4 NROG für das Vorhaben an sich gezogen.
Das Amt für regionale Landesentwicklung hat mit der Vorhabenträgerin abgestimmt, eine Konferenz nach § 10 Absatz 2 Satz 2 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz durchzuführen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden hierzu eingeladen. Diese Besprechung ist nicht öffentlich.
Über die Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung wird nicht während der Konferenz, sondern im Nachgang entschieden.
Alle relevanten Unterlagen zu diesem Vorhaben können auf der rechten Seite heruntergeladen werden.