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Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren BalWin 12

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat jetzt das Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore-Windstrom-Anbindungsleitungen der Amprion Offshore GmbH (Vorhabenträgerin), die als Erdkabel von Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch, Landkreis Aurich, Anlandung Norderney-Korridor) nach Wehrendorf (Gemeinde Bad Essen, Landkreis Osnabrück) und Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen) verlegt werden sollen, eingeleitet.

In einem Raumordnungsverfahren werden alle sinnvollen Planalternativen nach einheitlichen und transparenten Kriterien unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und auf ihre Raumverträglichkeit hin beurteilt.

Als ersten Schritt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die betroffenen Gemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu einer Antragskonferenz eingeladen.

Basierend auf dieser Abstimmung wurde der sachliche und räumliche Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser war Grundlage für die von der Vorhabenträgerin bei Einleitung des Raumordnungsverfahrens vorzulegenden Verfahrensunterlagen. Er beinhaltet neben den zu prüfenden Trassen- und sonstigen Alternativen, die Abgrenzung des Untersuchungsraumes sowie die erforderlichen konkreten Untersuchungsinhalte und -methoden.

Die Unterlagen zu der Antragskonferenz und den genannten Untersuchungsrahmen finden Sie hier.

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat am 28.07.2023 das Raumordnungsverfahren eingeleitet.

Die von der Vorhabenträgerin erstellten Antragsunterlagen finden Sie nebenstehend.

Das Dokument Orientierungshinweise gibt einen Überblick über die Unterlagen sowie deren Inhalte. Falls vorhanden, werden entsprechende Anhänge, Anlagen und Karten aufgeführt.

Die mit dem Titel GIS-Shapes verfügbaren Daten enthalten ausschließlich Inhalte, die auch in den als pdf-Dokumente bereitgestellten Karten enthalten sind. Für die Nutzung der GIS-Shapes ist eine entsprechende Software/Programme erforderlich.

Die Antragsunterlagen liegen zur Einsicht für die Öffentlichkeit beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg in der Zeit vom 10.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023 aus.

Hier besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen in Papierform.

Es wird darum gebeten, eine Einsichtnahme nach telefonischer Rücksprache unter Tel. 0441 9215 - 460 oder -471 vorab zu vereinbaren, um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten.

Jedermann kann sich bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegung, das ist bis einschließlich 12.10.2023 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form zu dem Vorhaben äußern. Die eingehenden Stellungnahmen werden vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ausgewertet und auch an die Vorhabenträgerin Amprion Offshore GmbH weitergegeben.

Schriftliche Stellungnahmen sind zu senden an:

- die Email-Adresse: karin.flemming@arl-we.niedersachsen.de

oder

- die Postanschrift der verfahrensführenden Behörde:

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Theodor-Tantzen-Platz 8,

26122 Oldenburg (Oldenburg).

Die weitere Bearbeitung der Stellungnahmen wird vereinfacht, wenn Stellungnahmen in digitaler Form (per Email) zugestellt werden.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit der Planung. Diese ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht justiziabel), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für nachfolgende Verfahren. Der Landesplanerischen Feststellung wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Die Landesplanerische Feststellung wird ebenfalls an dieser Stelle im Internet veröffentlicht werden.

Für die geplanten Leitungen wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens Planfeststellungsverfahren durchführen.

Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden zum Zwecke der Informationssicherung im Zusammenhang mit Ihren Stellungnahmen/Äußerungen im Raumordnungsverfahren erhoben und verwendet, um eine ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation des Verfahrens zu gewährleisten. Rechtsgrundlage für die mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften für Raumordnungsverfahren in §§ 15 und 16 Raumordnungsgesetz sowie in §§ 9 bis 12 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz. Nähere Hinweise finden Sie in der rechten Spalte.






GIS-Shapes Einleitung Raumordnungsverfahren BalWin 12

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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